Im Rahmen der kommunalrechtlichen Aufgabenstellung die Konzeption, die Organisation und die Durchführung eines ganzheitlichen Stadtmarketings für Heilbronn, insbesondere - die Erstellung, Durchführung und/oder Förderung eines Stadt- und Tourismusmarketings; - der Betrieb einer Tourist-Information Heilbronn; - die Koordination und Abstimmung der touristischen Vermarktung mit regional übergreifenden Tourismuseinrichtungen; - die Wahrnehmung von Marketing- und Veranstaltungsaktivitäten zur Sicherung und Steigerung der Lebensqualität der Bürger und zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschafts-, Handels-, Tourismus- und Kongressstandortes Heilbronn; - die Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen des Fremdenverkehrs.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steffen Schoch
Talheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Klaus Meyer
Neckarsulm
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1999 zuletzt geändert am 04.09.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 11 (Aufsichtsrat), § 23 (Dauer der Gesellschaft und Kündigung), § 24 (Liquidation und Auflösung der Gesellschaft) und § 25 (Übernahme von Personal) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 (Aufsichtsrat) und das Einfügen eines neuen § 22 (Schweigepflicht, Geheimhaltung), wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen ändert, beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügen eines § 30 (Betrauung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages im Präambel, in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 6 (Organe), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Stimmrecht), § 10 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 11 (Aufsichtsrat), § 12 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 13 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats), § 14 (Geschäftsführung und Vertretung), § 21 (Jahresabschluss), § 22 (Schweigepflicht, Geheimhaltung), § 27 (Bekanntmachung) und § 30 (Betrauung der Gesellschaft) beschlossen. Weiter wurde beschlossen die §§ 15 bis 18 ersatzlos zu streichen, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen ändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 14.02.2000
Beschluss Sonderband Blatt 74-81
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 92-106
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.