Sahliser Straße 5-9, 04654 Frohburg, Ortsteil Jahnshain
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 34205
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Letzte Eintragung
29.04.2024
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Sonderanfertigung von Heil-Zugschleifen, Schleifenbändern und Zubehör, Licht- und Weihnachtdekorationen, Klebebänder, Sprühkleber und Sprühfarben, Dekostoffe und -folien, Pappen aller Art, Klebefolien, Heftgeräte, Deko-Verbrauchsmaterial und Werkeuge sowie der Messebau. Ladenbau, Beleuchtungssysteme, Installationen und Industriemontage sowie Elektroarbeiten aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird von Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Wilhelm Hapta
Erlensee
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2003 zuletzt geändert am 07.11.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Rodenbach, Amtsgericht Hanau HRB 7612) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der Einzelkaufmann Heinz Heil durch Ausgliederungserklärung vom 20.08.2003 das von ihm bisher unter der Firma H. Heil 3M Deko-Service-Fachhändler, Inh.: Heinz Heil e.K. betriebene und im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRA 5683 eingetragene Unternehmens als Gesamtheit gemäß §§ 123 Abs. 3, 152, 158 ff. UmwG zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus seinem Vermögen ausgegliedert hat.
Freitext
Ergänzung/Berichtigung zur Eintragung vom 12.02.2018. Von Amts wegen eingetragen.
Beschluss Bl. 24-25 HB
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 08.04.2024, AZ: 405 IN 1870/23, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.