Handelsregister · HRB 9556 HB
Chronologischer Auszug
Heiko Berg GmbH Sanitär- und Heizungstechnik · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Heiko Berg GmbH Sanitär- und Heizungstechnik b) Bremen c) Der Betrieb eines Unternehmens zur Planung und Erstellung sowie zum Verkauf und Einbau von sanitär- und heizungstechnischen Anlagen, die Durchführung von Reparaturen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. | 26.000 EUR | b) Geschäftsführer: 1. Berg, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Bremen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | 1. Berg, Annegret, *XX.XX.XXXX, Sottrum Einzelprokura 2. Berg, Sabine, *XX.XX.XXXX, Sottrum Einzelprokura | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 17.01.1983 mit Änderung vom 08.11.2004 | a) 08.08.2005 Stockhorst, Karina b) Gesellschaftsvertrag Bl.46 Beschluss Bl.43/44 Tag der ersten Eintragung 08.03.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Lange Reihe 24, 28219 Bremen | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 21.10.2013 (AZ: 501 IN 24/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 22.10.2013 Schröder | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 01.01.2014 (AZ: 501 IN 24/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 06.01.2014 Schröder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.