Handelsregister · VR 8230

Chronologischer Auszug

Heidnische Gemeinschaft e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heidnische Gemeinschaft e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten und zweiten Lag-Gode. Die Vertretungsmacht
des Vorstands wird insofern beschränkt, als diejenigen
Rechtshandlungen und Urkunden, die die Heidnische Gemeinschaft e.V. vermögensrechtlich zu Leistungen von
mehr als 500,00 DM für den Einzelfall verpflichten, unter
dem Namen der Heidnischen Gemeinschaft e.V. nicht nur
von den geschäftsführenden Gemeinschaftsratsmitgliedern, sondern auch von dem ersten Ewart und dem ersten
Schatzmeister, bei deren Verhinderung von dem zweiten
Ewart und dem zweiten Schatzmeister, zu unterzeichnen
sind.

b)
erster Lag-Gode:

1.
Kühn, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Lag-Gode:

2.
Penkert, Simone, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 14.07.1985. Die Satzung ist mehrfach geändert und neu gefasst zuletzt
am 28.09.2001 mit Änderung vom 13.12.2003
a)
12.10.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl.
154-157a
Beschluss Bl.
153,173

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr erster Lag-Gode:
1. Kühn, Bernhard

erster Lag-Gode:
3.
Kühn, Constanze, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.09.2009
Dambietz
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten und zweiten Lag-Gode. Die Vertretungsmacht
des Vorstands wird insofern beschränkt, als diejenigen
Rechtshandlungen und Urkunden, die die Heidnische Gemeinschaft e.V. vermögensrechtlich zu Leistungen von
mehr als 1.000,00 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen der Heidnischen Gemeinschaft e.V. nicht
nur von den geschäftsführenden Gemeinschaftsratsmitgliedern, sondern auch von dem ersten Ewart und dem
ersten Schatzmeister, bei deren Verhinderung von dem
zweiten Ewart und dem zweiten Schatzmeister, zu unterzeichnen sind.
a)
Das Thing vom 10.10.2014 hat die Satzung in § 1
(Name, Sitz), § 3 (Mitglieder (Heiden), § 6 (Geschäftsbereich des Gemeinschaftsrates), § 7 (Beschlussfassung des Gemeinschaftsrates) und § 8
(Ungebotenes Thing) geändert.
a)
11.09.2015
Müller
b)
Beschluss Bl. 4-5
(6-10) Bd. 2
4b)
Nicht mehr zweiter Lag-Gode:
2. Penkert, Simone
Nicht mehr erster Lag-Gode:
3. Kühn, Constanze

erster Lag-Gode:
4.
Geistler, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Lag-Gode:
5.
Trampnau, Cordula, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.07.2017
Röling
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Lag-Gode und dem zweiten Lag-Gode.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck,
Gemeinnützigkeit) und § 6 (Geschäftsbereich des
Gemeinschaftsrates) beschlossen.
Der Paragraph 15 (Geschäftsordnung) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der
nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
13.05.2019
Röling
b)
Beschluss Bl.
34-37/48 (38-42)
Bd. 2
6b)
Nicht mehr zweiter Lag-Gode:
5. Trampnau, Cordula
zweiter Lag-Gode:
6.
Kühn, Bernhard Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.02.2022
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.