Handelsregister · VR 8230
Chronologischer Auszug
Heidnische Gemeinschaft e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heidnische Gemeinschaft e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Lag-Gode. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, die die Heidnische Gemeinschaft e.V. vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500,00 DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen der Heidnischen Gemeinschaft e.V. nicht nur von den geschäftsführenden Gemeinschaftsratsmitgliedern, sondern auch von dem ersten Ewart und dem ersten Schatzmeister, bei deren Verhinderung von dem zweiten Ewart und dem zweiten Schatzmeister, zu unterzeichnen sind. b) erster Lag-Gode: 1. Kühn, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Lag-Gode: 2. Penkert, Simone, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.07.1985. Die Satzung ist mehrfach geändert und neu gefasst zuletzt am 28.09.2001 mit Änderung vom 13.12.2003 | a) 12.10.2006 Fiedler-Kurowski b) Satzung Bl. 154-157a Beschluss Bl. 153,173 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr erster Lag-Gode: 1. Kühn, Bernhard erster Lag-Gode: 3. Kühn, Constanze, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.09.2009 Dambietz | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Lag-Gode. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, die die Heidnische Gemeinschaft e.V. vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000,00 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen der Heidnischen Gemeinschaft e.V. nicht nur von den geschäftsführenden Gemeinschaftsratsmitgliedern, sondern auch von dem ersten Ewart und dem ersten Schatzmeister, bei deren Verhinderung von dem zweiten Ewart und dem zweiten Schatzmeister, zu unterzeichnen sind. | a) Das Thing vom 10.10.2014 hat die Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 3 (Mitglieder (Heiden), § 6 (Geschäftsbereich des Gemeinschaftsrates), § 7 (Beschlussfassung des Gemeinschaftsrates) und § 8 (Ungebotenes Thing) geändert. | a) 11.09.2015 Müller b) Beschluss Bl. 4-5 (6-10) Bd. 2 | |
| 4 | b) Nicht mehr zweiter Lag-Gode: 2. Penkert, Simone Nicht mehr erster Lag-Gode: 3. Kühn, Constanze erster Lag-Gode: 4. Geistler, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Lag-Gode: 5. Trampnau, Cordula, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.07.2017 Röling | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Lag-Gode und dem zweiten Lag-Gode. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und § 6 (Geschäftsbereich des Gemeinschaftsrates) beschlossen. Der Paragraph 15 (Geschäftsordnung) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. | a) 13.05.2019 Röling b) Beschluss Bl. 34-37/48 (38-42) Bd. 2 | |
| 6 | b) Nicht mehr zweiter Lag-Gode: 5. Trampnau, Cordula zweiter Lag-Gode: 6. Kühn, Bernhard Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 07.02.2022 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.