Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassierer und zwei weitere Vorstandsmitlgieder. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt bezüglich der Begründung von Verbindlichkeiten im laufenden Geschäftsbetrieb bis zu einem Betrag von 250,00 Euro (netto). In sonstigen Fällen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Benedikte Nikola Baumann
Heidelberg
Vorstand
Anja Kellermann
Heidelberg
Vorstand
Annette Popig
Heidelberg
Vorstand
Ute Flörchinger
Nußloch
Vorstand
Christine Barbara Reinig
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.2002 mit Änderung vom 22.04.2009 und 09.12.2009.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.08.2002
Satzung: Band 1 AG Heidelberg Bl. 199 ff
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