Handelsregister · VR 330233

Chronologischer Auszug

Heidelberger Turnverein 1846 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heidelberger Turnverein 1846 e.V.

b)
Heidelberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der
Schriftführer und der Sportwart.

b)
Sportwart:
Posawatz, Tim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Blechschmidt, Reiner, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Brandel, Martin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Bahne, Jens, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Dr. Heindl, Wolfgang, Steuerberater, Heidelberg
a)
Verein
Satzung vom 09.02.1935 in Neufassung vom 01.02.1974 mit Änderung vom 30.03.1984,
21.02.1986, 03.04.1987 und 09.05.2003.
a)
03.02.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
08.07.1935
2a)
Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen
aufgrund Umschreibefehlers ergänzt:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der
Schriftführer und der Sportwart.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Die weiteren Vorstandsmitglieder vertretend den Verein
jeweils zu zweit.

Der Umfang der Vertretungsmacht ist dahingehend
eingeschränkt, dass der Abschluss von
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als
1.000,00 DM sowie von Dienstverträgen schriftlich ui
erfolgen hat und vom 1. Vorsitzenden, dem Kassier und
dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des
1. Vorsitzenden und des Kassierers.

b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr bestellt als
1. Vorsitzender:
Brandel, Martin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Häfele, Eberhard, Heidelberg, *XX.XX.XXXX

Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen
berichtigt bei
Schriftführer:
Blechschmitt, Reiner, Heidelberg, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Dr. Heindl, Wolfgang, Steuerberater, Heidelberg
a)
30.05.2014
Wegner
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der
Schriftführer und der Sportwart.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
jeweils zu zweit.

Der Umfang der Vertretungsmacht ist dahingehend
eingeschränkt, dass der Abschluss von
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als
1.000,00 EUR sowie von Dienstverträgen schriftlich zu
erfolgen hat und vom 1. Vorsitzenden, dem Kassier und
dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des
1. Vorsitzenden und des Kassierers.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Vorstand) und § 14 (Erweiterter Vorstand) beschlossen.
a)
09.05.2019
Wolter

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 25-34
4b)
Bestellt als
Schriftführer:
Wiehle, Markus, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sportwartin:
Trost, Caroline, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Blechschmitt, Reiner, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sportwart:
Posawatz, Tim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2023
Prellwitz
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der
Schriftführer und der Sportwart.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
jeweils zu zweit.

Der Umfang der Vertretungsmacht ist dahingehend
eingeschränkt, dass der Abschluss von
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als
5.000,00 EUR sowie von Dienstverträgen schriftlich zu
erfolgen hat und vom 1. Vorsitzenden und zwei weiteren
Vorstandsmitgliedern oder vom 1. Vorsitzenden, einem
weiteren Vorstandsmitglied und einem besonderen
Vertreter (§ 30 BGB) zu unterzeichnen ist.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert von mehr als 1.000,00 EUR und die
Ausstellung von Zahlungsanweisungen bedürfen der
Unterschriften des 1. Vorsitzenden und eines weiteren
Vorstandsmitglieds oder des 1. Vorsitzenden und eines
besonderen Vertreters (§ 30 BGB).
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck),
3 (Vermögen), 11 (Vorstand), 12 (Rechte und Pflichten des Vorstands), 14 (erweiterter
Vorstand) und 15 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Der Vorstand hat am 25.07.2024 die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand)
beschlossen.
a)
19.08.2024
Prellwitz

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 73-81

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.