Handelsregister · VR 330233
Chronologischer Auszug
Heidelberger Turnverein 1846 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heidelberger Turnverein 1846 e.V. b) Heidelberg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer und der Sportwart. b) Sportwart: Posawatz, Tim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Blechschmidt, Reiner, Heidelberg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Brandel, Martin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Kassierer: Bahne, Jens, Heidelberg, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Dr. Heindl, Wolfgang, Steuerberater, Heidelberg | a) Verein Satzung vom 09.02.1935 in Neufassung vom 01.02.1974 mit Änderung vom 30.03.1984, 21.02.1986, 03.04.1987 und 09.05.2003. | a) 03.02.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 08.07.1935 |
| 2 | a) Im Rahmen der Umschreibung von Amts wegen aufgrund Umschreibefehlers ergänzt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer und der Sportwart. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertretend den Verein jeweils zu zweit. Der Umfang der Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 DM sowie von Dienstverträgen schriftlich ui erfolgen hat und vom 1. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des 1. Vorsitzenden und des Kassierers. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender, nunmehr bestellt als 1. Vorsitzender: Brandel, Martin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Häfele, Eberhard, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen berichtigt bei Schriftführer: Blechschmitt, Reiner, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Dr. Heindl, Wolfgang, Steuerberater, Heidelberg | a) 30.05.2014 Wegner | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer und der Sportwart. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit. Der Umfang der Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 EUR sowie von Dienstverträgen schriftlich zu erfolgen hat und vom 1. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des 1. Vorsitzenden und des Kassierers. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) und § 14 (Erweiterter Vorstand) beschlossen. | a) 09.05.2019 Wolter b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 25-34 | |
| 4 | b) Bestellt als Schriftführer: Wiehle, Markus, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Sportwartin: Trost, Caroline, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Blechschmitt, Reiner, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sportwart: Posawatz, Tim, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2023 Prellwitz | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer, der Schriftführer und der Sportwart. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit. Der Umfang der Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR sowie von Dienstverträgen schriftlich zu erfolgen hat und vom 1. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern oder vom 1. Vorsitzenden, einem weiteren Vorstandsmitglied und einem besonderen Vertreter (§ 30 BGB) zu unterzeichnen ist. Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 EUR und die Ausstellung von Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften des 1. Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds oder des 1. Vorsitzenden und eines besonderen Vertreters (§ 30 BGB). | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck), 3 (Vermögen), 11 (Vorstand), 12 (Rechte und Pflichten des Vorstands), 14 (erweiterter Vorstand) und 15 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Der Vorstand hat am 25.07.2024 die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 19.08.2024 Prellwitz b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 73-81 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.