Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 1. Schriftführer. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als DM 500.-- für den einzelnen Fall verpflichten, sind für den Verein nur verbindlich, wenn mindestens zwei der genannten Vorstandsmitglieder mitgewirkt haben. Bei sonstigen Rechtshandlungen sind diese alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Mönnich
Heidelberg
Vorstand
Michael Klein
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.04.1902 in Neufassung vom 06.04.1971 mit Änderung vom 23.04.1991 und 26.03.2002.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1902
Fall 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.