- Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, sowie - die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum. insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege. - Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind. - Die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Genossenschaft allein. Von Amts wegen eingetragen gem. § 24 Abs. 2 Satz 3 GenG: Die letztgenannte Vertretungsregelung gilt nur bei einer Genossenschaft mit nicht mehr als 20 Mitgliedern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Altrock
Letzlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut errichtet am 28.05.1991 und zuletzt geändert mit Beschluß vom 18.02.1997.
Die Generalversammlung vom 21.12.2001 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden die §§ 9 Abs. 1 d (Ausschluss), 10 Abs. 2 (Auseinandersetzung), 11 Buchst. f (Rechte der Mitglieder), 16 Abs. 2 Buchst. e und g (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 18 Abs. 2 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 Abs. 4 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 23 Abs. 1 Buchst. d und h (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 Abs. 3 (Konstituierung, Beschlussfassung), 30 Buchst.h (Gegenstände der Beschlussfassung), 37 Abs. 1 und 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 42 Abs. 1, 3 - 6 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Im § 16 Abs. 2 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) wurden die Absätze j) und k) und im § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) der Abs. 8 neu hinzugefügt.
Die Generalversammlung vom 24.02.2015 mit Nachtrag vom 17.07.2015 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe der eingereichten Protokolle und damit u.a. die Änderung der Firma der Genossenschaft und der allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstands beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war vorher unter dem Namen LPG Letzlingen beim Rat des Kreises Gardelegen im LPG-Register Band II unter Reg.-Nr. 116 eingetragen. Sie ist in eine eingetragene Genossenschaft umgewandelt worden.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma in der "Volksstimme/ Genralanzeiger" veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.03.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 226-241 So.
Beschluss Bl. 19-24 So. II
Statut Bl. 25-46 So. II
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.