Handelsregister · HRB 10579

Chronologischer Auszug

Heid Architekten Generalplaner GmbH · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heid Architekten Generalplaner GmbH

b)
Zirndorf

c)
Der Gegenstand des Unternehmens ist
beschränkt auf die gestaltende, technische
und wirtschaftliche Planung von Bauwerken
oder im Städtebau, Planungsleistungen
gemäß den Leistungsbildern der
Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI), sowie Tätigkeiten als
Generalplaner.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Heid, Wolfram, Fürth, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Heid, Volker, Fürth, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2006.
a)
30.03.2006
Dr. Schultheiß

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 ff SB;
2b)
Geschäftsanschrift:
Kreutleinstraße 22, 90513 Zirndorf

c)
Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach
Art. 3 Abs. 1, 4 und 6 des Gesetzes über die
Bayerische Architektenkammer und die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
(BauKaG), insbes. auf die gestaltende,
technische und wirtschaftliche Planung von
Bauwerken oder im Städtebau,
Planungsleistungen, sowie Tätigkeiten als
Generalplaner. Die Leistungsbilder der
Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) werden beachtet.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat die
Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2
(Gegenstand).
a)
08.05.2009
Dr. Bierlein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.