Handelsregister · HRB 10579
Chronologischer Auszug
Heid Architekten Generalplaner GmbH · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Heid Architekten Generalplaner GmbH b) Zirndorf c) Der Gegenstand des Unternehmens ist beschränkt auf die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau, Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie Tätigkeiten als Generalplaner. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Heid, Wolfram, Fürth, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Heid, Volker, Fürth, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2006. | a) 30.03.2006 Dr. Schultheiß b) Gesellschaftsvertrag Bl. 7 ff SB; | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Kreutleinstraße 22, 90513 Zirndorf c) Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1, 4 und 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (BauKaG), insbes. auf die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau, Planungsleistungen, sowie Tätigkeiten als Generalplaner. Die Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden beachtet. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand). | a) 08.05.2009 Dr. Bierlein |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.