Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Hegeringsleiter (= Vorsitzender), dem stellvertretenden Hegeringsleiter (= stellvertretender Vorsitzender) dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Die Verfügung über Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise durch Jagdabgabemittel finanziert worden sind, bedarf der Zustimmung des Präsidiums des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Burkhard Bonstein
Hilchenbach
Vorstand
André Helmes
Hilchenbach
Vorstand
Daniel Niggemeier
Hilchenbach
Vorstand
Arne Klein
Hilchenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 28. März 2014.
Freitext
Satzung Blatt 7 ff. der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.