Handelsregister · HRB 127409
Chronologischer Auszug
HDL Bau GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HDL Bau GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Arnoldshainer Straße 10, 60489 Frankfurt am Main c) Der Innenausbau und Trockenbau, Eisenverlegung, Montage von Fertigteilen, Verlegung von Fliesen und Marmor, Gebäudereinigung sowie Hausmeisterservice. | 25.050,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Zulj, Josip, Bad Soden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2020 mit Änderung vom 02.09.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Nauheim (bisher Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 9421) nach Frankfurt am Main beschlossen. | a) 12.05.2022 Hewlett b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 31/23 H) vom 24.02.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.03.2023 Nagel b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 31/23 H) vom 11.07.2023 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 07.09.2023 Hack b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.