Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser allein. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, sind die persönlich haftenden Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens/Insichgeschäfts) befreit.
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Sonstige Rechtsverhältnisse
Die HD Family Office Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Mertingen (Amtsgericht Augsburg HRB 18193) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.