Handelsregister · HRB 5331

Registerinformationen

HBP Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HBP Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Wetzlar
Geschäftsanschrift
Industriestraße 14, 35580 Wetzlar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5331
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
30.08.2022
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Übernahme der Stellung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften, insbesondere der Firma Hausbau - planen - wohnen - leben GmbH & Co. KG (Amtsgericht Gießen HRA 3668).

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jochen Möglich

Wetzlar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Felix Möglich

Wetzlar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Steffen Möglich

Wetzlar

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.3.2005 mit Änderung vom 15.7.2005 und 5.9.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 8.8.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Biebertal (bisher Amtsgericht Gießen HRB 6331) nach Wetzlar beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Blatt 56 ff. Sonderband
  • Blatt 76 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.