Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und im Vertretungsfalle vom zweiten Vorsitzenden in Verbindung mit dem Kassenwart oder Schriftführer. Belastet ein Rechtsgeschäft die ordentlichen Einnahmen über den Voranschlag hinaus oder erstreckt es sich über die Amtsdauer des Vorstandes hinaus, so ist die Zustimmung einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Siegfried Peters
Berlin
274
Werner Friedrich
Berlin
274
Günter Döring
Berlin
274
Detlef Figur
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 1969-05-24
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