Gewerbliche Haus- und Grundstücksverwaltungen, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Darlehnsverträgen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian-Oliver Raulf
Essen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sylvie-Renee Bohnenstengel
Essen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Der Gesellschaftsvertrag ist am 5. November 1982 abgeschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 14. März 2002 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Bochum (bisher AG Bochum, HRB 2364) nach Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Sitz) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 20. Juli 2005 beschlossen, die Firma zu ändern, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 38.346,89 um EUR 53,11 auf EUR 38.400,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Ziffern 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Lindloff & Schröder Hausverwaltung GmbH (Amtsgericht Essen, HRB 13993) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.