Handelsregister · HRB 6195
Chronologischer Auszug
Hauser - Transporte UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Ansbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hauser - Transporte UG (haftungsbeschränkt) b) Gunzenhausen Geschäftsanschrift: Steinkreuzstr. 61a, 91710 Gunzenhausen c) Die Durchführung von Transporten aller Art. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Hauser, Irina, Gunzenhausen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2016. | a) 20.01.2016 Huber | |
| 2 | b) Sitz verlegt, nun: Weißenburg i. Bay. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weiboldshausener Str. 6, 91781 Weißenburg i. Bay. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2017 hat die Änderung der Ziffer 1 (Sitz) des Musterprotokolls beschlossen. | a) 13.11.2017 Hauck | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 12.07.2019 (Az. 4 IN 88/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.07.2019 Hierzegger | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 23.07.2019 (Az. 4 IN 88/19) aufgehoben worden. | a) 29.07.2019 Pohl | ||||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 05.08.2020 (Az. 4 IN 123/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.08.2020 Hierzegger | ||||
| 6 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 13.08.2020 (Az. 4 IN 123/20) aufgehoben worden. | a) 24.08.2020 Pohl | ||||
| 7 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 17.08.2022 (Az. 4 IN 76/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 22.08.2022 Hierzegger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.