Handelsregister · VR 530008
Chronologischer Auszug
Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein für das Murgtal e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein für das Murgtal e.V. b) Gernsbach | a) Die Vorstandsmitglieder sind jeweils allein vertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Albrecht, Mathias, Rechtsanwalt, Gaggenau, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Dr. Varbelow, Gerhard, Gernsbach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.04.1949 in Neufassung vom 24.06.1983 mit Änderung vom 03.03.2004 | a) 13.10.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 07.10.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2014. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden, den 1. stellvertretenden Vorsitzenden und den 2. stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Bestellt als 1. Stellvertreter: Bock, Heinz, Gaggenau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Stellvertreter: Herhalt, Josef, Gaggenau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Dr. Varbelow, Gerhard, Gernsbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Organe), § 7 (Amt des Vereinsvorstands und Aufwandsentschädigung), § 11 (Verkündungsorgan) und § 15 (Schiedsgericht/Schlichtung) beschlossen. | a) 20.12.2016 Eichhorn b) Satzung: Sonderband Blatt 82-88 Beschluss Sonderband Blatt 51 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.