Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestimmen, der vertretungsberechtigt ist und der dann die Geschäftsführung übernimmt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften eines Vorsitzenden und die des Kassenwartes bzw. seines Stellvertreters erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Hahn
Sigmaringen
Vorstand
Winfried Hahn
Inzigkofen-Engelswies
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.06.1991 zuletzt geändert am 25.07.2003
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 01.08.1991
Satzung: Blatt 30 Änderungsbeschluss: Blatt 28/29
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