HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover, Verband der privaten Wohnungswirtschaft e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2096
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
09.08.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende; jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Weske
Hannover
Vorstand
Oliver Kiaman
Hannover
Vorstand
Kai-Uwe Henneberg
Hannover
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 50-51 der Akten
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.03.2006.
Beschluss Blatt 88-89 der Akten
Änderungsbeschluss: Blatt 101ff der Akten
Beschlüsse Blatt 19 - 21, 24 - 28, 36 und 37 in Band III der Akten
Satzung Blatt 29 - 33 in Band III der Akten
Satzung
Satzung vom 20. Oktober 1950 zuletzt geändert am 08.05.1992
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 und § 8 (Der Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 16 Abs.1(d) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1(Name) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft), § 11 (Der Vereinsvorstand) und § 13 (Leitung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Der Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.