Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Erbbaurechten sowie die Errichtung von Gebäuden. Die Gesellschaft kann sich an der Haus-GmbH der Stadt+Kreis-SPARKASSE PFORZHEIM Grundstücksgesellschaft & Co.KG, insbesondere auch durch die Übernahme der Geschäftsführung, beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rüdiger Karl
Pforzheim
Geschäftsführer(in)
Kerstin Gatzlaff
Rheinberg
Geschäftsführer(in)
Sven Eisele
Königsbach-Stein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1974 mit Änderung vom 25.06.1975 zuletzt geändert am 18.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Rechnungslegung und Prüfung und Offenlegung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Zwischen der Gesellschaft und der Stadt + Kreis-SPARKASSE PFORZHEIM besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 20.12.1974. Die Gesellschafter haben dem Vertrag mit Beschluss vom 10.12.1990 zugestimmt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2006.
Tag der ersten Eintragung: 17.07.1975
Unternehmensvertrag
Der zwischen der Gesellschaft und der "Stadt + Kreis - SPARKASSE PFORZHEIM", Pforzheim nunmehr "Sparkasse Pforzheim Calw", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503542) am 20.12.1974 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde am 09.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 09.12.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.