Handelsregister · HRB 303453
Chronologischer Auszug
Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH b) München Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 11, c/o Haus des Stiftens Network GmbH, 80637 München c) Zweck der Gesellschaft ist Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung der Religion; Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; Förderung der Jugend- und Altenhilfe; Förderung von Kunst und Kultur; Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; Förderung des Tierschutzes; Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; Förderung der Kriminalprävention; Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten; Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Hof, Philipp, Pullach i. Isartal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2025. | a) 26.06.2025 Dr. Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.