Haus der Begegnung Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Königstein im Taunus
Geschäftsanschrift
Bischof-Kaller-Straße 3, 61462 Königstein im Taunus
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3593
Gericht
Amtsgericht Königstein
Letzte Eintragung
06.09.2023
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Führung des Betriebes des Hauses der Begegnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Roman Kerber
Schmitten
Geschäftsführer(in)
Sabine Jahn
Königstein im Taunus
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1991 zuletzt geändert am 29.04.1997
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2023 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Zudem hat die Satzung eine Präambel erhalten und § 8 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats) wurde geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 30ff. Sonderband
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.