Handelsregister · HRB 13577 FL
Chronologischer Auszug
Haus Am Geestrücken UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Haus Am Geestrücken UG (haftungsbeschränkt) b) Sitz/Niederlassung: Garding Geschäftsanschrift: Tatinger Straße 54, 25836 Garding c) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung pflegebedürftiger Personen. | 400,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Hartweger, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Dörpling mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 25.03.2019 | a) 03.06.2019 Steinhardt | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 26.04.2023 (AZ: 56 IN 130/23) ist gemäß § 270 b Abs. 1 Satz 1 InsO zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und ein vorläufiger Sachwalter bestellt worden. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270 b Abs. 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO). Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270 b Abs. 1 Satz 1, 275 Abs. 2 InsO). Zahlungen von Beiträgen zur Sozialversicherung i. S. v. § 266 a StGB dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters vorgenommen werden. | a) 28.04.2023 Offe | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg am 01.09.2023 (AZ: 56 IN 130/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 01.09.2023 (AZ: 56 IN 130/23) ist Eigenverwaltung angeordnet und ein Sachwalter bestellt worden. | a) 05.09.2023 Stach |
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