Handelsregister · HRB 13577 FL

Chronologischer Auszug

Haus Am Geestrücken UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Haus Am Geestrücken UG (haftungsbeschränkt)

b)
Sitz/Niederlassung:
Garding

Geschäftsanschrift:
Tatinger Straße 54, 25836 Garding

c)
Gegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb einer Einrichtung
zur Unterbringung und Betreuung
pflegebedürftiger Personen.
400,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Hartweger, Gerhard, *XX.XX.XXXX,
Dörpling

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
25.03.2019
a)
03.06.2019
Steinhardt
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts
Flensburg vom 26.04.2023 (AZ: 56
IN 130/23) ist gemäß § 270 b Abs.
1 Satz 1 InsO zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin die
vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und ein vorläufiger Sachwalter bestellt worden.

Verbindlichkeiten, die nicht zum
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb gehören, soll sie
nicht eingehen, wenn der vorläufige
Sachwalter widerspricht (§§ 270 b
Abs. 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO).

Der vorläufige Sachwalter kann
von der Schuldnerin verlangen,
dass alle eingehenden Gelder nur
von dem vorläufigen Sachwalter
entgegengenommen und Zahlungen
nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270 b Abs.
1 Satz 1, 275 Abs. 2 InsO).

Zahlungen von Beiträgen zur Sozialversicherung i. S. v. § 266 a StGB
dürfen nur mit Zustimmung des
vorläufigen Sachwalters vorgenommen werden.
a)
28.04.2023
Offe
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Flensburg am
01.09.2023 (AZ: 56 IN 130/23) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Durch Beschluss des Amtsgerichts
Flensburg vom 01.09.2023 (AZ:
56 IN 130/23) ist Eigenverwaltung
angeordnet und ein Sachwalter bestellt worden.
a)
05.09.2023
Stach

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.