Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Über die Aufnahme von Darlehen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Stephanie Wibke Arzt
Berlin
274
Heidelore Monika Geitner
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.