Handelsregister · HRB 306685

Chronologischer Auszug

HAUCON Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HAUCON Unternehmens- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
München
Geschäftsanschrift:
Beethovenstr. 6, 80336 München

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft
schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand erforderlichen
personellen, sachlichen und räumlichen
Voraussetzungen und tätigt die damit
verbundenen Geschäfte. Tätigkeiten, die
mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S. §57 Abs. 4 Nr. l StBerG wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Geund Verboten der auf ihren Gegenstand
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die
Gesellschaft hat an ihrem Sitz eine
berufliche Niederlassung zu unterhalten.
Die Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein (§ 55e Abs. l
StBerG). Die Gesellschaft darf
insbesondere weitere Beratungsstellen im
Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten,
sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten
die Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind (§
55e Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 S. 2 StBerG).
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Unholzer, Christopher, Babensham, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2025.
a)
29.10.2025
Prell

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