Herstellung und Vertrieb von biegsamen Wellen, Metallwaren und Industriebedarf aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
haspa GmbH Biegsame Wellen und Spannzangen
Katharinenberg
Geschäftsführer(in)
Kerstin Spadinger-Weber
Ittlingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Weber
Ittlingen
Einzelprokura Prokurist(in)
Hans Spadinger
Ittlingen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1989 zuletzt geändert am 26.11.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie die Änderung der Betragsnennungen in §§ 5, 7 und 16 beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2006.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
Berichtigung von Amts wegen (Postleitzahl)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.