Handelsregister · HRB 104959
Chronologischer Auszug
Harzer Uhrenfabrik GmbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Harzer Uhrenfabrik GmbH b) Gernrode c) Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Uhren und Holzerzeugnissen sowie die Fertigung und der Vertrieb von Bauteilen für Uhren und Holzerzeugnisse. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. | 26.100,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Graßmann, Eckhard, Gernrode einzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer: Wendehake, Wolfgang, Gernrode | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.06.1992 zuletzt geändert am 25.01.2001 | a) 17.07.2006 Prill b) Tag der ersten Eintragung: 30.03.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRB 4959) getreten. Satzung Bl. Bl. 93-96 So. | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des Amtsgerichts Magdeburg vom 07.07.2009 (Az.: 340 IN 618/09 (351)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.07.2009 Ritzmann | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31.07.2009 (Az. 340 IN 618/09 (351)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 05.08.2009 Schmelzer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.