Harzer Drachen- und Gleitschirmverein Goslar e.V. (HDGV)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Goslar
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 110270
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Letzte Eintragung
16.05.2024
Abrufstand
17.03.2026
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Berthold Combrink
Hildesheim
Vorstand
Markus Schendzielorz
Langelsheim
Vorstand
Sabine Kleemann
Salzgitter
Vorstand
Sina Matthes
Wolfenbüttel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zum Vorstand im Sinne von § 26 BGB gehören nun neben dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden der Kassenwart und der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte des Vereins, die den Rammelsberg als Fluggelände oder die Beziehungen des Vereins zu Grundstückseigentümern der Start- und Landeplätze, zu Forstämtern, Kommunen und Luftaufsichtsbehörden oder ab einem Geschäftswert von 2.000,00 DEM und mehr betreffen, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. Vorstandsbeschlüsse bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.000,00 DEM dürfen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Satzung Blatt 91 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 22.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 b) von Amts wegen berichtigt am 10.03.2006.
Neufassung Satzung Blatt 201ff der Akten
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Satzung
Satzung vom 13.11.1977
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Verwaltung des Vereins) und § 10 (Mitgliederversammlung) sowie die Streichung von § 12 (Arbeitsleistungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Ende der Mitgliedschaft) und in § 6 (Beiträge, Lastschrift, Versäumnisse beim Fahrdienst) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.