Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, zwei Stellvertreter, der Schatzmeister sowie bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern eine befristete Einzelvertretungsberechtigung erteilen. Die Einzelvertretungsbefugnis ist auf maximal 5.000,00 € pro Rechtsgeschäft begrenzt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Eckart Brödermann
Hamburg
274
Tobias Pusch
Potsdam
274
Volker Baas
Dreieich-Buchschlag
274
Peter Graf von Hochberg
Bocholt
274
Christian Otterstedde
Frankfurt am Main
274
Michael Schröder
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2021-04-13
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