Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2012
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eintragungen hinsichtlich der Geschäftsführer und ihrer Vertretungsbefugnis sind nunmehr unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen (§ 384 FamFG).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.