die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Hartenstein Immobilien GmbH & Co KG mit dem Sitz in Oberhausen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Hartenstein
Mülheim an der Ruhr
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Stefan Hartenstein
Rees
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2025 hat ferner die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 3 (Stammkapital, Gleichlaufklausel), § 4 (Vertretung/Geschäftsführung) und § 16 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.