Handelsregister · HRB 14469
Historischer Auszug
Harry Kinder Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Wuppertal
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Amtsgericht
Mettmann
Tausender!|
Hunderter
Tausender
|
Hunderter
Nr.
Vorstand
der
|a)
Firma
Grund
Persönlich
haftende
Ein-
|
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tagder
Eintragung
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
p
Geschäftsführer
.
und
Unterschrift
gung
Abwickler
|
b)
Bemerkungen
a)
Harry
Kinder
Verwaltungs-GmbH
b)
wülfrath
c)
die
Beteiligung
als
persönlich
haftende
Gesellschafterin
unter
gleichzeitiger
Über-
.
nahme
der
Geschäfts-
führung
bei
der
Kom-
manditgesellschaft
in
Firma
Harry
Kinder
Gmb
&
Co
KG
mit
dem
Sitz
in
Wülfrath,
deren
Ge-
genstand
wiederum
be-
steht
in
dem
Halten
und/oder
der
Verwal-
tung
-
insbesondere
Vermietung
-
des
im
Eigentum
der
Gesell-
schaft
stehenden
Grund
besitzes
sowie
jede
sonstige
vermögensver-
waltende
Tätigkeit
RS
102
-
Karteiblatt
HRB
-
gen.
3.1999
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
!
l
EUR
4
Harry
Kinder,
geboren
am
8.
Oktober
1926,
wülfrath
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
30.
April
2003
errichtet.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
GE-
schäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
ist
er
stets
einzelvertretungs-
berechtigt.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vor-
handen,
so
wird
die
Gesellschaft
jeweils
von
zwei
Geschäftsführern
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
und
von
einem
Proku-
risten
vertreten.
Auch
wenn
mehrere
Ge-
schäftsführer
vorhanden
sind,
kann
einem
oder
mehreren
Geschäftsführern
durch
Ge-
sellschafterbeschluss
das
Recht
der
Einzel-
vertretung
verliehen
werden.
Es
kann
auch
durch
Gesellschafterbeschluss
bestimmt
wer-
den,
das
bei
der
Vertretung
der
Gesellschaft
jeweils
zwei
bestimmte
Geschäftsführer
ge-
meinsam
handeln
müssen
oder
dass
bei
der
Vertretung
der
Gesellschaft
das
Zusammen-
wirken
eines
Geschäftsführers
mit
einem
Prot+
kuristen
ausgeschlossen
ist.
Durch
Gesell-
schafterbeschluss
kann
den
Geschäftsführern
generell
oder
im
Einzelfall
gestattet
wer-
den,
als
Vertreter
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Die
Geschäftsführer
sind
in
jedem
Falle
zum
Ab-
schluss
von
Rechtsgeschäften
mit
der
Komman
ditgesellschaft
gemäß
$
2
von
den
Beschrän-
kungen
des
$
181
BGB
befreit.
Harry
Kinder
ist
berechtigt,
die
Gesellschaft
stets
allein
zu
vertreten.
Er
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechts-
geschäften
mit
sich
selbst
-
oder
zugleich
als
Vertreter
eines
Dritten
-
uneingeschränkt
zu
vertreten
($S
181
BGB).
7
—
a)
9.
Mai
2003
b)
Gesellschaftsvertrag
Bl.
9
ff.
des
SB
Fortsetzung
Rückseite
B
7-
_
Amtsgericht
nn
|
.
u
.
Rückseite
von
Blatt
f
Grund-
Vorstand
/
der
\a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
|
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
/
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
p
Geschäftsführer
und
Unterschrift
|
Abwickler
|
b)
Bemerkungen
4
7
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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