Der Verein wird vertreten durch den 1.Vorsitzenden und den 2.Vorsitzenden gemeinsam. Der 1.Vorsitzende (im Verhinderungsfalle der 2.Vorsitzende) kann Aufträge kleineren Umfangs (Wert bis ca. 150,00 DM) erteilen. Aufträge größeren Umfangs bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexa Fehrenbacher
Kandern
Vorstand
Daniel Bregger
Grenzach-Wyhlen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.1953 zuletzt geändert am 04.03.1983
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.07.1953
Satzung: AS 149 ff
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