Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500,00 Euro belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 Euro belasten und zu Dienstverträgen der Zustimmung des Vereinsausschusses und für Grundstücksverträge der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans Werner Strunk
Siegen
Vorstand
Michael Hönig
Mudersbach
Vorstand
Erika Hönig
Mudersbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 19.04.2003 errichtet.
Freitext
Satzung Blatt 14 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung: 30.06.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.11.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.