Handelsregister · HRB 104054

Registerinformationen

HAO-Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HAO-Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mörlenbach
Geschäftsanschrift
Weinheimer Straße 60, 69509 Mörlenbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 104054
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
06.10.2022
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der HAO GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mörlenbach -nachfolgend KG genannt -deren Gegenstand folgender ist: der Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Verwertung von eigenem Vermögen, insbesondere von bebautem und unbebautem Grundbesitz und von Unternehmensbeteiligungen aller Art einschließlich Bebauung von eigenem Grundbesitz zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung und An- und Verkauf von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie alle sonst mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Heinrich Odenwälder

Mörlenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Andrea Odenwälder

Mörlenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2022

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.