Der Vorsitzende vertritt einzeln. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Abschluß oder die Änderung eines Vertrages über die Nutzung der Golfanlage bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleichen Rechten) sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dirk Schürhoff
Greifswald
Vorstand
Lars Hecht
Teschow
Vorstand
Martin Banduch
Greifswald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 18.10.2004 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.06.2007, geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 Absatz 2 Satz 1 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Vorstand), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Datenschutz / neu: Vereinsordnungen) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 23 ff., 81 der Akten Tag der ersten Eintragung: 17.11.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrations- verordnung zum 01.03.2018 an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 810 Amtsgericht Greifswald getreten. Freigegeben am 27.04.2018.
Beschluss Blatt 43R des Sonderbandes
Satzung Blatt 46 ff des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.