Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Tag der ersten Eintragung in Neuss: 20. April 1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Die Haftung der vorher nicht eingetragenen Erbengemeinschaft bestehend aus Wilburgis Hubertine Klöcker und Klara Elisabeth Hubertine Preuß für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen auf die Erbengemeinschaft ist ausgeschlossen gemäß § 27 I HGB in Verbindung mit § 25 II HGB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.