Handelsregister · HRB 9522

Chronologischer Auszug

Hans Meyer Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hans Meyer Verwaltungs-GmbH

b)
Bad Oeynhausen

c)
Übernahme der persönlichen Haftung in
einer Kommanditgesellschaft, die eigenen
Grundbesitz verwaltet.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dipl.-Kaufmann Meyer, Hans, Bad Oeynhausen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Dipl.-Kaufmann Meyer, Ulrich, Bad Oeynhausen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2004
a)
12.01.2005
Wietfeld

b)
Ges.-Beschl. u.
Ges.-Vertrag
Bl. 4 - 6 SB
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schmiedebrink 7, 32547 Bad Oeynhausen
a)
07.12.2009
Mertens

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.