Handelsregister · HRA 14783 früher Amtsgericht Castrop-Rauxel
Chronologischer Auszug
Hans-Jörg Wolff Meisterbetrieb für Zentralheizungs- und Lüftungsbau, Gas- und Wasserinstallation e.K. · Amtsgericht Dortmund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hans-Jörg Wolff Meisterbetrieb für Zentralheizungs- und Lüftungsbau, Gas- und Wasserinstallation b) Castrop-Rauxel | b) Inhaber: Wolff, Jörg, Castrop-Rauxel | a) Einzelkaufmann b) Die bisher nicht eingetragene Firma Josef Reitemeyer ist durch Erbfolge unter Beibehaltung des Firmennamens übergegangen auf die Kauffrau Juliane Reitemeyer. Die Firma ist jetzt unter Änderung des Firmennamens übergegangen auf den Installationsmeister Hans-Jörg Wolff. Der Übergang der im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. | a) 21.07.2004 Raddatz b) Tag der ersten Eintragung: 22.02.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 1474 Amtsgericht Castrop-Rauxel getreten. Freigegeben am 21.07.2004. | |
| 2 | a) Nach Hinzufügung des Rechtsformzusatzes gemäß § 19 Handelsgesetzbuch: Hans-Jörg Wolff Meisterbetrieb für Zentralheizungs- und Lüftungsbau, Gas- und Wasserinstallation e.K. | a) 02.03.2007 Schmidt | |||
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kleine Lönsstr. 50, 44575 Castrop-Rauxel | a) 19.10.2012 Middleton | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (253 IN 161/12) vom 13.12.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 19.12.2012 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.