Handelsregister · HRA 14783 früher Amtsgericht Castrop-Rauxel

Chronologischer Auszug

Hans-Jörg Wolff Meisterbetrieb für Zentralheizungs- und Lüftungsbau, Gas- und Wasserinstallation e.K. · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hans-Jörg Wolff Meisterbetrieb für
Zentralheizungs- und Lüftungsbau, Gas- und
Wasserinstallation

b)
Castrop-Rauxel
b)
Inhaber:
Wolff, Jörg, Castrop-Rauxel
a)
Einzelkaufmann

b)
Die bisher nicht eingetragene Firma Josef Reitemeyer ist durch
Erbfolge unter Beibehaltung des Firmennamens übergegangen
auf die Kauffrau Juliane Reitemeyer. Die Firma ist jetzt unter
Änderung des Firmennamens übergegangen auf den
Installationsmeister Hans-Jörg Wolff. Der Übergang der im
Betrieb begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
a)
21.07.2004
Raddatz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.02.1984
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRA
1474 Amtsgericht
Castrop-Rauxel getreten.
Freigegeben am
21.07.2004.
2a)
Nach Hinzufügung des Rechtsformzusatzes
gemäß § 19 Handelsgesetzbuch:
Hans-Jörg Wolff Meisterbetrieb für
Zentralheizungs- und Lüftungsbau, Gas- und
Wasserinstallation e.K.
a)
02.03.2007
Schmidt
3b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Kleine Lönsstr. 50, 44575 Castrop-Rauxel
a)
19.10.2012
Middleton
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (253 IN 161/12)
vom 13.12.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
19.12.2012
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.