Handelsregister · HRB 14858

Chronologischer Auszug

Hans-Hermann Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hans-Hermann Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Schorfheide

Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 145, 16244 Schorfheide

c)
(1) Gegenstand des Unternehmens
sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie
die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m . § 57 Abs.
3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die
mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater
sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich
hat.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Meyer, Hans-Hermann, *XX.XX.XXXX,
Bad Freienwalde (Oder)

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
27.01.2014
a)
05.02.2014
Weigelt
2c)
(1) Gegenstand des Unternehmens
sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die
damit vereinbarten Tätigkeiten
gem. § 33 i.V.m . § 57 Abs. 3 St-
BerG.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf
des Steuerberaters nicht vereinbart
sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.
1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
(3) Zusätzlich zum Gegenstand
nach Absatz 1 ist Gegenstand des
Unternehmens auch die Beratung
und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten, § 3 BRAO.
(4) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwaltes nicht vereinbart sind oder für die ein Tätigkeitsverbot besteht, sind ausgeschlossen.
(5) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter
der Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
b)
Geschäftsführer:
2.
Ebbing, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018
ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 Abs. 3, 4 und 5 ( Gegenstand des Unternehmens) und
in § 5 Abs. 2 und 3 (Stammkapital
und Geschäftsanteile).
a)
28.05.2018
Saße
3c)
(1) Gegenstand des Unternehmens
sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die
damit vereinbarten Tätigkeiten
gem. § 33 i.V.m . § 57 Abs. 3 St-
BerG.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf
des Steuerberaters nicht vereinbart
sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.
1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
(3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter
der Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018
ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesodere wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) gestrichen, der frühere Absatz 5 ist nunmehr Absatz 3; der Absatz 2 in § 5
(Stammkapital und Geschäftsanteile) wurde neu gefasst.
a)
18.12.2018
Saße
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
13.12.2022 (AZ: 3 IN 346/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
23.12.2022
Sader
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am
28.03.2023 (AZ: 3 IN 346/22) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
04.04.2023
Brose

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.