Handelsregister · HRB 14858
Chronologischer Auszug
Hans-Hermann Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hans-Hermann Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Schorfheide Geschäftsanschrift: Hauptstraße 145, 16244 Schorfheide c) (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m . § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Meyer, Hans-Hermann, *XX.XX.XXXX, Bad Freienwalde (Oder) mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 27.01.2014 | a) 05.02.2014 Weigelt | |
| 2 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m . § 57 Abs. 3 St- BerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Zusätzlich zum Gegenstand nach Absatz 1 ist Gegenstand des Unternehmens auch die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten, § 3 BRAO. (4) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwaltes nicht vereinbart sind oder für die ein Tätigkeitsverbot besteht, sind ausgeschlossen. (5) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | b) Geschäftsführer: 2. Ebbing, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 Abs. 3, 4 und 5 ( Gegenstand des Unternehmens) und in § 5 Abs. 2 und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile). | a) 28.05.2018 Saße | ||
| 3 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m . § 57 Abs. 3 St- BerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesodere wurden die Absätze 3 und 4 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) gestrichen, der frühere Absatz 5 ist nunmehr Absatz 3; der Absatz 2 in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) wurde neu gefasst. | a) 18.12.2018 Saße | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13.12.2022 (AZ: 3 IN 346/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 23.12.2022 Sader | ||||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am 28.03.2023 (AZ: 3 IN 346/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 04.04.2023 Brose |
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