Handelsregister · HRB 211984
Chronologischer Auszug
Hans Gschwind GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hans Gschwind GmbH b) Esslingen am Neckar Zweigniederlassung unter gleicher Firma in Nürtingen (Amtsgericht Nürtingen HRB 4238) c) Garten- und Landschaftsbau, Bumenhandel und Handel mit Baustoffen und Gartenbedarf. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Gschwind, Hans, Gärtnermeister, Esslingen am Neckar einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1986 | a) 11.04.2006 Tröger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 13.02.1987 Sonderband Blatt 1-11 | |
| 2 | 100.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Die §§ 14 (Bekanntmachungen) und 16 (Kosten, Steuern) wurden ersatzlos gestrichen; der bisherige § 15 (Verweis auf das GmbH-Gesetz) ist nun § 14. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00 EUR erhöht. | a) 22.05.2007 Stefan | |||
| 3 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in 72622 Nürtingen | a) 25.10.2007 Schröter | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Obertürkheimer Str. 39, 73733 Esslingen am Neckar | b) Bestellt als Geschäftsführer: Gschwind, Markus, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 30.03.2010 Feuerpeil | |||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Gschwind, Hans, Esslingen am Neckar | a) 08.04.2015 Frankenberger | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.07.2023 (16 IN 423/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 07.08.2023 Schneider | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 22.08.2023 (16 IN 423/23) ist der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 03.11.2023 Kunze | ||||
| 8 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.09.2023 (16 IN 423/23) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 16 IN 423/23) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 03.11.2023 Kunze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.