Handelsregister · HRA 730757
Chronologischer Auszug
Hans-Georg Roß e.K. Inhaber Hansjörg Biswenger · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hans-Georg Roß e.K. b) Reutlingen Geschäftsanschrift: Kiefernweg 1, 72770 Reutlingen | b) Inhaber: Roß, Hans-Georg, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann | a) 25.02.2015 Nies | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Hans-Georg Roß e.K. Inhaber Hansjörg Biswenger | b) Neuer Inhaber: Biswenger, Hansjörg, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Inhaber: Roß, Hans-Georg, Trochtelfingen, *XX.XX.XXXX | b) Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma übergegangen auf Hansjörg Biswenger. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. | a) 29.04.2015 Gerst | |
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 16.08.2021 (15 IN 217/21) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 25.08.2021 Gerst | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 25.05.2022 (15 IN 217/21) ist die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 02.06.2022 Gerst |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.