Handelsregister · HRB 9004

Registerinformationen

Hans Frank GmbH Verputz und Anstrich · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hans Frank GmbH Verputz und Anstrich
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Heusenstamm
Geschäftsanschrift
Industriestraße 22, 63150 Heusenstamm

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9004
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
14.04.2025
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Maler-, Verputz- u. Tapezierarbeiten, und zwar Innen- und Außenputz sowie Herstellung und Vertrieb von Bodenbelägen und Fließestrich.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Sönmez Celik

Heusenstamm

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.11.1993
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2003 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) sowie in § 1 Ziffer 1 (Firma) und § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.01.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
  • Beschluß Blatt 25 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 5
  • Beschluss Bl. 42 ff. Hauptband

Insolvenz

  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 606/23) vom 06.03.2025 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.