- die Produktion und der Verkauf von Röstkaffee, - der Einkauf und Vertrieb von Rohkaffee, Schokolade, Kaffeemaschinen mit Filtern und dergleichen, - die Wahrnehmung von Vertretungs- und Geschäftsführungsaufgaben -insbesondere im Rahmen der Vollhafter-Funktion (Komplementärin)- für andere Gesellschaften, - die Übernahme, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen, dem Gesellschaftszweck dienenden Unternehmen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Berndt
Uetze
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2015 mit Änderung vom 11.02.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 3 (Stammkapital,Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung nach Burgdorf und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Fall 1
Komplementärin in HRA 201863
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr.3 vom 23.09.2025: Die Hannoversche Kaffeemanufaktur GmbH & Co.KG,Burgdorf (Amtsgericht Hildesheim, HRA 201863) hat die Fortführung der Firma bewilligt.
Unternehmensvertrag
Mit der Bernd Holding GmbH, Uetze (Amtsgericht Hildesheim, HRB 209356) als herrschendem Unternehmen ist am 27.08.2025 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2025 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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