Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Einkauf sowie Betrieb gemeinsamer Einrichtungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Provisionsgeschäfte. Ferner: Die Unterhaltung einer gemeinschaftlichen Betriebshilfe; laut GV-Beschluss vom 14.06.1977. Die Änderungen der Richtlinien der gemeinschaftlichen Betriebshilfe und der Sterbekasse werden in die gemeinsame Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat gelegt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Pettau
Hannover
Vorstand
Michael Frenzel
Hannover
Vorstand
Sasan Mehraein
Hannover
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vorstandsmitglieder haben die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Beschl. Bl. 166-170 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 14.04.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Satzung
Statut vom 01.04.1964
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Ausscheiden durch Tod) , § 10 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Zusammensetzung und Bestellung), § 23 (Zusammensetzung und Bestellung; Amtsdauer), § 28 (Einberufung, Tagesordnung), § 33 (Gegenstände der Beschlussfassung) und § 34 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Leistungsentgelt), § 26 (Gemeinsame Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat) und die Neueinfügung des § 12 a beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Haftart), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung und Ausschluss), § 8 (Auseinandersetzung), § 13 (Ordnungsmaßnahmen), § 17 (Zusammensetzung und Bestellung [Vorstand]), § 18 (Aufgaben und Pflichten [Vorstand]), § 27 (Recht zur Teilnahme; Stimmvollmachten [Generalversammlung]), § 28 (Einberufung, Tagesordnung [Generalversammlung]), § 42 (Jahresabschluss) und § 46 (Liquidation) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma - unterzeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern oder, wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen, unterzeichnet von dessen Vorsitzenden - in der Zeitschrift "Das Verkehrsgewerbe". Ersatzblatt ist die Zeitschrift "Genossenschaftsforum".
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 27.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 27.06.2015 und der Gesellschafterversammlung der KRA Garagenbetrieb, Kfz-Reifen u. -Zubehörvertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 27.06.2015 und der Gesellschafterversammlung der Futa 6811 Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung vom 27.06.2015 mit der KRA Garagenbetrieb, Kfz-Reifen u. -Zubehörvertriebs Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 3776) sowie mit der Futa 6811 Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 7096) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.