Handelsregister · HRB 199550
Chronologischer Auszug
HANNOVER LEASING Investment GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) LUPINE Verwaltungsgesellschaft mbH b) Pullach i. Isartal, Landkreis München Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach i. Isartal c) Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen, ferner Erwerb. Errichtung und Verwaltung und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Steixner, KIaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Göckeritz, Britta, München, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2012. | a) 29.06.2012 Melder |
| 2 | a) HANNOVER LEASING Investment GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. | a) 13.05.2013 Brinkmöller | |||
| 3 | 150.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. | a) 13.06.2013 Brinkmöller | |||
| 4 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steixner, KIaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Patt, Friedrich Wilhelm, Hofheim a.Taunus, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Ahlmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Dr. Göckeritz, Britta, München, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX Steixner, Klaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX | a) 20.06.2013 Kraft | |||
| 5 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Ruhl, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 23.09.2013 Dorfmeister | ||||
| 6 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Patt, Friedrich Wilhelm, Hofheim a.Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2014 Dorfmeister | ||||
| 7 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die aus-schließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollek-tive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: a) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und Ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, c) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. a)-c) dieses Absatzes erwerben dürfen, e) für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, f) Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. (2) Außer der in Absatz 1 genannten kollektiven Vermögensverwaltung erbringt die Gesellschaft keine weiteren Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, wenn der Geschäftszweck dieses Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesell-schaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist (§ 20 Abs. 6 KAGB). | 5.000.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.850.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Vertretungsregelung. | a) 31.03.2014 Brinkmöller | |
| 8 | Prokura erloschen: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft hat am 12.05.2014 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i. Isartal, Landkreis München (Amtsgericht München HRA 70856) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 03.06.2014 zugestimmt. | a) 17.06.2014 Dr. Koller | |||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rucker, Laurentius, Straßlach-Dingharting, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2014 Dorfmeister | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fath, Norbert, Puchheim, *XX.XX.XXXX Freudenberg, Jens, Berg, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2014 Dorfmeister | ||||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bienert, Klaus, München, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2014 Legath | ||||
| 12 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Berg, Bernhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.12.2014 Dorfmeister | ||||
| 13 | b) Der mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i. Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2014 ist durch Vertrag vom 11.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat zugestimmt. | a) 22.12.2014 Brinkmöller | ||||
| 14 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Leidenberger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX | a) 21.01.2015 Dorfmeister | ||||
| 15 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ahlmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) 13.04.2015 Dorfmeister | ||||
| 16 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AlF gemäß § 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. b. von offenen inländischen Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAG B, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. c. von geschlossenen inländischen Spezial- AlF gemäß § 285 bis 292 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Spezial-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. (2) Außer der in Absatz 1 genannten kollektiven Vermögensverwaltung und außer den Geschäften, die zur Anlage eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, erbringt die Gesellschaft keine weiteren Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, wenn der Geschäftszweck dieses Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist ( 20 Abs. 6 KAGB). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 05.10.2015 Brinkmöller | |||
| 17 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AlF gemäß § 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. b. von offenen inländischen Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAG B, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. c. von geschlossenen inländischen Spezial- AlF gemäß § 285 bis 292 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Spezial-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. (2) Außer der in Absatz 1 genannten kollektiven Vermögensverwaltung und außer den Geschäften, die zur Anlage eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, erbringt die Gesellschaft keine weiteren Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, wenn der Geschäftszweck dieses Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist (§ 20 Abs. 6 KAGB). | a) 15.10.2015 Brinkmöller | ||||
| 18 | Prokura erloschen: Freudenberg, Jens, Berg, *XX.XX.XXXX | a) 13.04.2016 Dorfmeister | ||||
| 19 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berg, Bernhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Böll, Christoph H., München, *XX.XX.XXXX | a) 11.05.2016 Dorfmeister | |||
| 20 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX Romandi, Elke, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.08.2016 Legath | ||||
| 21 | Prokura erloschen: Bienert, Klaus, München, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2016 Dorfmeister | ||||
| 22 | Prokura erloschen: Fath, Norbert, Puchheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Böll, Christoph Heinrich, München, *XX.XX.XXXX | a) 24.07.2017 Dorfmeister | ||||
| 23 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 28.08.2017 Krafka | ||||
| 24 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stegmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2018 Dorfmeister | ||||
| 25 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX | a) 26.02.2018 Dorfmeister | |||
| 26 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2018 Dorfmeister | ||||
| 27 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Markus, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Silvio, München, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2019 Dorfmeister | |||
| 28 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ruhl, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2019 Dorfmeister | ||||
| 29 | Prokura erloschen: Müller, Silvio, München, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2019 Dorfmeister | ||||
| 30 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Markus, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2019 Röslmaier | ||||
| 31 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fritz, Birgitt, Gelting-Geretsried, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2019 Dorfmeister | ||||
| 32 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Taufiqui-von Ahlefeldt-Dehn, Michael, Rödermark, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 14.08.2019 Röslmaier | ||||
| 33 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pentz, Thomas, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2019 Hinterleitner | ||||
| 34 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a.von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB; vii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; b. von geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e) und f) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen; d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt; und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwen-dung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. (2) Neben der Verwaltung der Investmentvermögen gemäß Ziffer 1 (a) bis (e) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) im Hinblick auf Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung investieren darf, sowie die Anlageberatung im Hinblick auf diese Vermögensgegenstände; b. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; c. sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, wenn der Geschäftszweck dieses Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist (§ 20 Abs. 6 KAGB). (4) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. (5) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochterund Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (6) Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 05.11.2019 Brinkmöller | |||
| 35 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 10.02.2020 Hinterleitner | ||||
| 36 | Prokura erloschen: Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2020 Hinterleitner | ||||
| 37 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Graf von Montgelas, Clemens, Erding, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2020 Hinterleitner | ||||
| 38 | Prokura erloschen: Leidenberger, Thomas, Baierbrunn, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2020 Hinterleitner | ||||
| 39 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Taufiqui-von Ahlefeldt-Dehn, Michael, Rödermark, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2021 Maier | ||||
| 40 | b) Die Gesellschaft hat am 25.11.2021 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 30.11.2021 zugestimmt. Der Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2014 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) ist kraft Gesetzes zum 31.12.2021 beendet. | a) 11.01.2022 Wackerbauer | ||||
| 41 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX | a) 14.01.2022 Eckel | ||||
| 42 | Prokura erloschen: Stegmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2022 Eckel | ||||
| 43 | c) Gegenstand geändert, nun: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB; vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; b. von geschlossenen inländischen Spezial- AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f) und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen; d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt; und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. | a) 21.11.2022 Dr. Schwarz | |||
| 44 | Prokura erloschen: Steixner, Klaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX | a) 16.03.2023 Dorfmeister | ||||
| 45 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Eberhardt, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX | a) 22.03.2023 Straßer | ||||
| 46 | Prokura erloschen: Fritz, Birgitt, Gelting-Geretsried, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2023 Dorfmeister | ||||
| 47 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX | a) 17.07.2023 Dorfmeister | ||||
| 48 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Priggemeyer, Oliver, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 19.10.2023 Sammer | ||||
| 49 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Damberger, Stefan, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eberhardt, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.11.2023 Sammer |
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