Handelsregister · HRB 199550

Chronologischer Auszug

HANNOVER LEASING Investment GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LUPINE Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Pullach i. Isartal, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach i.
Isartal

c)
Verwaltung und Geschäftsführung von
Unternehmen, ferner Erwerb. Errichtung und
Verwaltung und Vermietung von
beweglichen und unbeweglichen
Wirtschaftsgütern
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Steixner, KIaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Dr. Göckeritz, Britta, München, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2012.
a)
29.06.2012
Melder
2a)
HANNOVER LEASING Investment GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2013 hat die
Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
a)
13.05.2013
Brinkmöller
3150.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2013 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR und die
Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
a)
13.06.2013
Brinkmöller
4b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Steixner, KIaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Patt, Friedrich Wilhelm, Hofheim a.Taunus,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt:
Geschäftsführer:
Ahlmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Dr. Göckeritz, Britta, München, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
Steixner, Klaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2013
Kraft
5b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Ruhl, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
23.09.2013
Dorfmeister
6b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Patt, Friedrich Wilhelm, Hofheim a.Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
22.01.2014
Dorfmeister
7c)
(1) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist, abgesehen von
Geschäften, die aus-schließlich zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, die kollek-tive
Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr.
24 KAGB von geschlossenen inländischen
Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272
KAGB, wenn die Gesellschaft für den
geschlossenen inländischen Publikums-AIF
nur in die folgenden Gegenstände
investiert: a) Immobilien, einschließlich
Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b)
Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
Ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 3 KAGB, c) Anlagen zur
Erzeugung, zum Transport und zur
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien gemäß § 261
Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, d)
Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die
jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder
der Satzung nur Vermögensgegenstände
im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
i.V.m. a)-c) dieses Absatzes erwerben
dürfen, e) für Vermögensgegenstände im
Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs.
2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261
Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, f)
Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB.
(2) Außer der in Absatz 1 genannten
kollektiven Vermögensverwaltung erbringt
die Gesellschaft keine weiteren
Dienstleistungen oder
Nebendienstleistungen. (3) Die
Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Unternehmen zu beteiligen, wenn der
Geschäftszweck dieses Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf die Geschäfte
ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesell-schaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist (§ 20 Abs. 6 KAGB).
5.000.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 4.850.000,00 EUR und die
Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert:
Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und
Vertretungsregelung.
a)
31.03.2014
Brinkmöller
8Prokura erloschen:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft hat am 12.05.2014 mit der HANNOVER
LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i. Isartal,
Landkreis München (Amtsgericht München HRA 70856) als
herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit
Beschluss vom 03.06.2014 zugestimmt.
a)
17.06.2014
Dr. Koller
9Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Rucker, Laurentius, Straßlach-Dingharting,
*XX.XX.XXXX
a)
09.07.2014
Dorfmeister
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Fath, Norbert, Puchheim, *XX.XX.XXXX
Freudenberg, Jens, Berg, *XX.XX.XXXX
a)
21.07.2014
Dorfmeister
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Bienert, Klaus, München, *XX.XX.XXXX
a)
10.11.2014
Legath
12b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Berg, Bernhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
02.12.2014
Dorfmeister
13b)
Der mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem
Sitz in Pullach i. Isartal (Amtsgericht München HRA 70856)
abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2014
ist durch Vertrag vom 11.12.2014 geändert. Die
Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat zugestimmt.
a)
22.12.2014
Brinkmöller
14Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Leidenberger, Thomas, München, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2015
Dorfmeister
15b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Ahlmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX
a)
13.04.2015
Dorfmeister
16c)
(1) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist, abgesehen von
Geschäften, die ausschließlich zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, die kollektive
Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr.
24 KAGB:
a. von geschlossenen inländischen
Publikums-AlF gemäß § 261 bis 272 KAGB,
wenn die Gesellschaft für den
geschlossenen inländischen Publikums-AlF
nur in die folgenden Gegenstände
investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
-ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB,
iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses
Unterabsatzes erwerben dürfen,
v. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB.
b. von offenen inländischen Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die
Gesellschaft für den offenen inländischen
Spezial-AlF nur in die folgenden
Gegenstände investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
-ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4
KAG B,
iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1
KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes
erwerben dürfen,
v. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7
KAGB.
c. von geschlossenen inländischen Spezial-
AlF gemäß § 285 bis 292 KAGB, wenn die
Gesellschaft für den geschlossenen
inländischen Spezial-AlF nur in die
folgenden Gegenstände investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
-ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4
KAGB,
iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1
KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes
erwerben dürfen,
v. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7
KAGB.
(2) Außer der in Absatz 1 genannten
kollektiven Vermögensverwaltung und
außer den Geschäften, die zur Anlage
eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, erbringt die Gesellschaft
keine weiteren Dienstleistungen oder
Nebendienstleistungen.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Unternehmen zu beteiligen, wenn der
Geschäftszweck dieses Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf die Geschäfte
ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist ( 20 Abs. 6 KAGB).
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
05.10.2015
Brinkmöller
17c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
(1) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist, abgesehen von
Geschäften, die ausschließlich zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, die kollektive
Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr.
24 KAGB:
a. von geschlossenen inländischen
Publikums-AlF gemäß § 261 bis 272 KAGB,
wenn die Gesellschaft für den
geschlossenen inländischen Publikums-AlF
nur in die folgenden Gegenstände
investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
-ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB,
iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses
Unterabsatzes erwerben dürfen,
v. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB.
b. von offenen inländischen Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die
Gesellschaft für den offenen inländischen
Spezial-AlF nur in die folgenden
Gegenstände investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
-ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4
KAG B,
iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1
KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes
erwerben dürfen,
v. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7
KAGB.
c. von geschlossenen inländischen Spezial-
AlF gemäß § 285 bis 292 KAGB, wenn die
Gesellschaft für den geschlossenen
inländischen Spezial-AlF nur in die
folgenden Gegenstände investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und
-ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4
KAGB,
iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1
KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes
erwerben dürfen,
v. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7
KAGB.
(2) Außer der in Absatz 1 genannten
kollektiven Vermögensverwaltung und
außer den Geschäften, die zur Anlage
eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, erbringt die Gesellschaft
keine weiteren Dienstleistungen oder
Nebendienstleistungen.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Unternehmen zu beteiligen, wenn der
Geschäftszweck dieses Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf die Geschäfte
ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist (§ 20 Abs. 6 KAGB).
a)
15.10.2015
Brinkmöller
18Prokura erloschen:
Freudenberg, Jens, Berg, *XX.XX.XXXX
a)
13.04.2016
Dorfmeister
19b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Berg, Bernhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Böll, Christoph H., München, *XX.XX.XXXX
a)
11.05.2016
Dorfmeister
20Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX
Romandi, Elke, München, *XX.XX.XXXX
a)
11.08.2016
Legath
21Prokura erloschen:
Bienert, Klaus, München, *XX.XX.XXXX
a)
19.10.2016
Dorfmeister
22Prokura erloschen:
Fath, Norbert, Puchheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Böll, Christoph Heinrich, München, *XX.XX.XXXX
a)
24.07.2017
Dorfmeister
23a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die
Änderung des § 9 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
a)
28.08.2017
Krafka
24Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Stegmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2018
Dorfmeister
25b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX
a)
26.02.2018
Dorfmeister
26Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2018
Dorfmeister
27b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Müller, Markus, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Müller, Silvio, München, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2019
Dorfmeister
28b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Ruhl, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
22.02.2019
Dorfmeister
29Prokura erloschen:
Müller, Silvio, München, *XX.XX.XXXX
a)
13.06.2019
Dorfmeister
30b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Müller, Markus, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2019
Röslmaier
31Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Fritz, Birgitt, Gelting-Geretsried, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2019
Dorfmeister
32b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Taufiqui-von Ahlefeldt-Dehn, Michael, Rödermark,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
14.08.2019
Röslmaier
33Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Pentz, Thomas, München, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2019
Hinterleitner
34c)
(1) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist, abgesehen von
Geschäften, die ausschließlich zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, die kollektive
Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr.
24 KAGB: a.von geschlossenen
inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261
bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für
den geschlossenen inländischen
Publikums-AIF nur in die folgenden
Gegenstände investiert: i. Immobilien,
einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr.
1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile
gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3
KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum
Transport und zur Speicherung von Strom,
Gas oder Wärme aus erneuerbaren
Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an
Gesellschaften, die jeweils nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses
Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für
Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi.
Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB;
vii. Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der
Durchschau Vermögensgegenstände
erworben werden, in die geschlossene
inländische Publikums-AIF selbst gemäß
diesem Buchstaben a. das bei ihnen
angelegte Geld investieren dürfen; b. von
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in Vermögensgegenstände
investieren, in die auch geschlossene
inländische Publikums-AIF gemäß
vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen
angelegte Geld investieren dürfen; c. von
offenen inländischen Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung des AIF neben den in
den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen
Vermögensgegenständen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2
Nr. 2 Buchstaben e) und f) KAGB sowie die
in § 253 KAGB genannten
Liquiditätsanlagen und Derivate erworben
werden dürfen; d. von offenen inländischen
Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter
Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283
KAGB, wenn die Gesellschaft für den
offenen inländischen Spezial-AIF nur in die
folgenden Gegenstände investiert: i.
Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und
Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestand- und ersatzteile
gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3
KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum
Transport und zur Speicherung von Strom,
Gas oder Wärme aus erneuerbaren
Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an
Gesellschaften, die jeweils nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses
Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für
Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB
genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1
Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi.
Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB.
e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß
§§ 230 ff. KAGB; f. von EU-AIF, deren
Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e.
vergleichbaren Anforderungen unterliegt;
und g. von ausländischen AIF, deren
Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e.
vergleichbaren Anforderungen unterliegt.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwen-dung des § 285
Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AIF gemäß §
282 KAGB und allgemeiner inländischer
offener Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB
gewähren. (2) Neben der Verwaltung der
Investmentvermögen gemäß Ziffer 1 (a) bis
(e) und neben Geschäften, die zur Anlage
des eigenen Vermögens erforderlich sind,
darf die Gesellschaft nur die folgenden
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen: a. die
Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) im Hinblick auf
Vermögensgegenstände, in die die
Gesellschaft auch im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
investieren darf, sowie die Anlageberatung
im Hinblick auf diese
Vermögensgegenstände; b. den Vertrieb
von Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen; c. sonstige mit den
vorstehenden Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten. (3) Die
Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Unternehmen zu beteiligen, wenn der
Geschäftszweck dieses Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf die Geschäfte
ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist (§ 20 Abs. 6 KAGB). (4) Die Gesellschaft
kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten. (5) Die
Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochterund Schwesterunternehmen Gelddarlehen
für eigene Rechnung gewähren. (6) Weitere
Geschäfte darf die Gesellschaft nicht
betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2019 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
05.11.2019
Brinkmöller
35b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
10.02.2020
Hinterleitner
36Prokura erloschen:
Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2020
Hinterleitner
37Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Graf von Montgelas, Clemens, Erding,
*XX.XX.XXXX
a)
14.05.2020
Hinterleitner
38Prokura erloschen:
Leidenberger, Thomas, Baierbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2020
Hinterleitner
39b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Taufiqui-von Ahlefeldt-Dehn, Michael, Rödermark,
*XX.XX.XXXX
a)
04.02.2021
Maier
40b)
Die Gesellschaft hat am 25.11.2021 mit der HANNOVER
LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i.Isartal
(Amtsgericht München HRA 70856) als herrschender
Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
30.11.2021 zugestimmt.
Der Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2014 mit der
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach
i.Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) ist kraft Gesetzes
zum 31.12.2021 beendet.
a)
11.01.2022
Wackerbauer
41b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
a)
14.01.2022
Eckel
42Prokura erloschen:
Stegmann, Andreas, München, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2022
Eckel
43c)
Gegenstand geändert, nun:
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist, abgesehen von
Geschäften, die ausschließlich zur Anlage
des eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind, die kollektive
Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr.
24 KAGB:
a. von geschlossenen inländischen
Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272
KAGB, wenn die Gesellschaft für den
geschlossenen inländischen Publikums-AIF
nur in die folgenden Gegenstände
investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB,
iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii)
dieses Unterabsatzes sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen,
iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte
Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB;
vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der
Durchschau Vermögensgegenstände
erworben werden, in die geschlossene
inländische Publikums-AIF selbst gemäß
diesem Buchstaben a. das bei ihnen
angelegte Geld investieren dürfen;
b. von geschlossenen inländischen Spezial-
AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in Vermögensgegenstände
investieren, in die auch geschlossene
inländische Publikums-AIF gemäß
vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen
angelegte Geld investieren dürfen;
c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben
den in den §§ 230 bis 260 KAGB
enthaltenen Vermögensgegenständen
ausschließlich Vermögensgegenstände
i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f)
und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB
genannten Liquiditätsanlagen und Derivate
erworben werden dürfen;
d. von offenen inländischen Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die
Gesellschaft für den offenen inländischen
Spezial-AIF nur in die folgenden
Gegenstände investiert:
i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB,
iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii)
dieses Unterabsatzes sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen,
iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der
Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte
Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1
i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie
v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis
195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB.
e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß
§§ 230 ff. KAGB;
f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit.
a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen
unterliegt; und
g. von ausländischen AIF, deren
Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e.
vergleichbaren Anforderungen unterliegt.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AIF gemäß §
282 KAGB und allgemeiner inländischer
offener Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB
gewähren.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2022 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand.
a)
21.11.2022
Dr. Schwarz
44Prokura erloschen:
Steixner, Klaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2023
Dorfmeister
45b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Eberhardt, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hartrott, Sebastian, München, *XX.XX.XXXX
a)
22.03.2023
Straßer
46Prokura erloschen:
Fritz, Birgitt, Gelting-Geretsried, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2023
Dorfmeister
47b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Menne, Marcus, Dachau, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schlapka, Bernd, München, *XX.XX.XXXX
a)
17.07.2023
Dorfmeister
48b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Priggemeyer, Oliver, Karlsfeld, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
19.10.2023
Sammer
49b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Damberger, Stefan, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Eberhardt, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.11.2023
Sammer

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