(1) Die Gesellschaft verfolgt die Förderung des Handwerks als wirtschaftliche Einrichtung von Handwerksorganisationen und ihnen nahestehender Unternehmen und Institutionen. (2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen für eigene und fremde Rechnung. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infragstruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten, und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Besteht der Vorstand aus einer Person, so ist diese zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß der Vorsitzende des Vorstandes allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist. Soweit Tochtergesellschaften (Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen der Gesellschaft) durch den Vorstand oder Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft geleitet werden, ist der Vorstand bzw. sind die Vorstandsmitglieder insoweit von den Beschränkungen des § 181 Abs. 2 (Mehrvertretung) BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Torsten Mischnik
Solingen
Vorstand
Axel Fuhrmann
Düsseldorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.06.1936, mehrfach zuletzt am 01.06.1992 geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 Abs.2 Satz 1 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.04.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.06.2003.
Satzung Ziffer IV
Beschluss Blatt 165 Sonderband
Satzung Ziffer VI Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.