Handelsregister · VR 10418

Chronologischer Auszug

Handwerkerverein Kollnburg e.V. · Amtsgericht Deggendorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handwerkerverein Kollnburg e.V.

b)
Kollnburg
a)
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes
gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende,
vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Meise beschränkt, daß für
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem
Geschäftswert über DM 1.500,- belasten, die vorherige
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich ist;
lehnt dieser eine Entscheidung ab, ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Grundstücksgeschäfte bedürfen in jedem Fall der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Wilhelm, Karl, Lagerist, Kollnburg
1. Vorsitzender:
Weindl, Herbert, Heizungsbauer, Kollnburg
2. Vorsitzender:
Holzfurtner, Hermann, Schreiner, Kollnburg
Vorstand:
Wolf, Josef, Schreiner, Münchshöfen
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 31.10.1987
a)
01.12.2005
Hilse

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.02.1988.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01.01.2006 zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wilhelm, Karl, Lagerist, Kollnburg
Gewählt:
Vorstand:
Lottner, Heinz, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Weindl, Herbert, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Holzfurtner, Hermann, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2007
Wilhelm
3a)
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes
gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende,
vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß für
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem
Geschäftswert über EUR 1.500,- belasten, die vorherige
Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich ist;
lehnt dieser eine Entscheidung ab, ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Grundstücksgeschäfte bedürfen in jedem Fall der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Personendaten geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Wolf, Josef, Münchshöfen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lottner, Heinz, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Weindl, Herbert, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Holzfurtner, Hermann, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Saller, Stefan, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Treimer, Johann, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wolf, Franz, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2007 hat die Änderung des § 5 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
17.06.2010
Wilhelm

b)
Satzung Bl. 6 SB;
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wolf, Franz, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Fleischmann, Josef, Kollnburg, *XX.XX.XXXX
a)
23.10.2013
Wilhelm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.