Handelsregister · HRB 300521

Registerinformationen

Handschuhmacher Gastroservice GmbH · Amtsgericht Jena

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Handschuhmacher Gastroservice GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Salzungen
Geschäftsanschrift
Grundecke 3, 36433 Bad Salzungen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 300521
Gericht
Amtsgericht Jena
Letzte Eintragung
12.06.2025
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Großhandel mit Tiefkühl-, Eis-, Frisch- und Trockenware und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Handel mit dem dazugehörigen Zubehör.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschaftsfuhrer(in)

Gerhard Handschuhmacher

Bad Salzungen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en
Geschaftsfuhrer(in)

Peter Handschuhmacher

Bad Salzungen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.07.1990 zuletzt geändert am 13.09.1996
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2010 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,40 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie 7 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.11.1990. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 22 ff. SB.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 04.06.2025 (Az. 1 IN 86/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.