Handelsregister · HRB 13878

Chronologischer Auszug

handschuhe-günther GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
handschuhe-günther GmbH

b)
Jettingen-Scheppach
Geschäftsanschrift:
Ulmenweg 13, 89343 Jettingen-Scheppach

c)
Fertigung von und Handel mit
Handschuhen
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Günther, Ernst Werner, Günzburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2009.
a)
06.08.2009
Mock
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neu-Ulm vom 27.04.2015 (Az. IN 138/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.04.2015
Veitenhansl
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt:
Die Gesellschaft wird durch den Liquidator
vertreten.

b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Günther, Ernst Werner, Jettingen-Scheppach,
*XX.XX.XXXX
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 22.07.2015 (Az. IN
138/15) aufgehoben worden.
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm
(Az. IN 138/15) vom 22.07.2015 ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
25.09.2015
Veitenhansl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.